MATHIAS BENCKERT, REFERENT IM LANDESKIRCHENAMT
Thementag Ehrenamt und Engagementförderung ‒ Ein Rückblick
Bibelarbeit, Vorträge und vertiefende Diskussionen in Arbeitsgruppen prägten den Thementag Ehrenamt und Engagementförderung auf der letzten Tagung der I. Landessynode. Über den Thementag und die Ergebnisse der Arbeitsgruppen berichtet Mathias Benckert.
Die letzte Tagung der I. Landessynode hatte Ende September 2018 zwei herausragende Ereignisse: Am ersten Sitzungstag wählte die Landessynode Kristina Kühnbaum-Schmidt zur neuen Landesbischöfin der Nordkirche. Am 1. April 2019 wird die derzeitige Regionalbischöfin der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland ihr Amt antreten. Nach der Wahl einer Kandidatin für ein wichtiges Hauptamt in der Nordkirche stand am zweiten Sitzungstag der Thementag Ehrenamt und Engagementförderung auf der Tagesordnung.
Bereits die Bibelarbeit am Morgen und die Moderation während des Thementages machten eine zentrale Botschaft des Vorbereitungsausschusses deutlich. Denn beides wurde von ehren- und hauptamtlich Engagierten vorbereitet und vorgetragen und zeigte somit sinnbildlich, dass ehren- und hauptamtliches Engagement in der Nordkirche zusammen zu denken ist. Die Bibelarbeit hielten Sabine Heinrich, Jürgen Diestel, Dr. Dietmar Schicketanz und Uta Loheit aus dem Kirchenkreis Mecklenburg. Haupt- und ehrenamtlich sind diese vier im Bereich des Lektoren- und Prädikantendienstes engagiert.
Anschließend wurde den Synodalen ein Kurzfilm gezeigt, in dem zwei von über 80.000 ehrenamtlich Engagierten der Nordkirche vorgestellt werden. Hier zum Film.
Sodann übernahmen Ulrike Brand-Seiß und Dr. Kai Greve die Moderation des Thementages, unterstützt von einem bollerwagenziehendem Lennert Passberg. Seine Kommentare zu Äpfeln und Ehrenamt erheiterten die Synodalen. Drei Vorträge am Vormittag vermittelten theologische, pastoralpsychologische und soziologische Aspekte zum Thema.
Der Nachmittag wurde vom inspirierenden und freigehaltenen Vortrag von Unnolf Harder eingeleitet: Ehrenamt bei Greenpeace.
Anschließend diskutierten die Synodalen in zehn Arbeitsgruppen zu den fünf Themen und den dazugehörigen Handlungsempfehlungen aus dem Netzwerkprozess. Dem Plenum der Landessynode wurden am späten Nachmittag wesentliche Aspekte der Arbeitsgruppen-Diskussionen vorgetragen. Am Samstagvormittag befassten sich die Synodalen noch einmal mit dem Thema Ehrenamt und Engagementförderung. Sie verabschiedeten einen Antrag an die Erste Kirchenleitung, dass diese der Synode ein Konzept zur dauerhaften Installierung einer landeskirchlichen Organisationseinheit für Ehrenamt- und Engagementförderung vorlegen möge.
Ergebnisse der Arbeitsgruppen
Drei Arbeitsgruppen fanden zum Thema „Ehrenamtliche Mitarbeit in der kirchlichen Zukunft und Auswirkungen auf Beruflichkeit und Kirchenbilder“ statt.
Die erste Arbeitsgruppe formuliert folgende Thesen:
„Eine gute Gemeinschaft in einer Gemeinde oder einer Einrichtung ist der beste bzw. fruchtbarste Boden für gelingendes ehrenamtliches Engagement. Denn ehrenamtliches Engagement muss in erster Linie Lust und Spaß bereiten.“
„Gutes ehrenamtliches Engagement hängt ab von einer guten Relation von Aufgaben und Qualifikation.“
„Ehrenamt benötigt professionelle Qualifikation und Kooperation. Dabei sind die Ausbildung und Qualifikation von Ehrenamtlichen zukünftige Herausforderungen.“
In dieser Arbeitsgruppe wurden zudem auch kritische Aspekte angesprochen. So darf das Ehrenamt nicht zum Ersatz für geringer werdendes Hauptamt werden und beispielsweise Verwaltungsaufgaben übernehmen.
Des Weiteren sollte das Ehrenamt vor allen Dingen nach außen ausgerichtet sein. Besonders durch die Profilierung von Gemeinden können Menschen angezogen werden. Dabei sollte die Qualifikation und Koordination ehrenamtlicher Arbeit nicht zu einer Verstärkung der Hauptamtlichkeit führen.
In der zweiten Arbeitsgruppe stand die Frage der Professionalisierung des Ehrenamtes im Mittelpunkt der Diskussion. Darunter wird eine strukturierte Organisation von Erwartungen, Wünschen und Zielen in der Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen erwartet. Das wirkt sich auf zwei Bereiche aus: zum einen auf die Beruflichkeit, bei der eine Zurüstung und Begleitung der Ehrenamtlichen stattfinden muss, insbesondere bei Fragen bezüglich Umfang, Strukturen, Auftrag und einem eventuellen „Vertrag“ für die Arbeit. Zum anderen wirkt sich die Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen auf das Kirchenbild aus.
Gegenseitige Erwartungen müssen geklärt werden und führen so zu einer bestimmten „Haltung“ in der Zusammenarbeit. Drei Anregungen wurden an die Landessynode gerichtet:
Es sollte geklärt werden wo und wie die oben genannte „Professionalisierung“ in der Ausbildung stattfindet.
Das Kirchenbild sollte offen kommuniziert werden.
Spontanität und Freiheit sollten erhalten bleiben – trotz aller „Professionalisierung“
Die dritte Arbeitsgruppe beschäftigte sich im Wesentlichen mit zwei Fragen. Zum einen ging es darum, was die Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Arbeit sind und was für Erwartungen an diese gerichtet wird. Der wichtigste Satz ist dabei: „Das Ehrenamt muss mit Freude und Lust beginnen.“ Zum anderen ging es um die Kohärenz der Lebens- und Arbeitswelten, die sich auch im Bereich der Ehrenamtlichen rapide verändern.
Außerdem war es der Arbeitsgruppe wichtig, festzuhalten, dass ehrenamtliches Engagement Grenzen braucht, die verhandelt und eingehalten werden müssen. Zudem bedarf es einer Akzeptanz des beruflichen und gesellschaftlichen Kontextes im Bereich des Ehrenamtes.
Die Arbeitsgruppe gab der Landessynode drei Aspekte mit auf den Weg:
Ehrenamtlich arbeitende Menschen brauchen ein Umfeld, in dem ihr ehrenamtliches Engagement gewürdigt wird. Deshalb braucht es eine Lobbyarbeit für das Ehrenamt.
Es braucht eine professionalisierte Begleitung des Ehrenamtes bzw. ein Ehrenamtsmanagement.
Die Perspektive ehrenamtliches Engagement soll deutlicher in die Aus- und Fortbildung von Pastorinnen und Pastoren integriert werden. Dazu gehört technisches Know-how und eine neue wertschätzende Haltung.
Zum Thema „Kirche ist Raum der Begegnung und des vielfältigen Engagements der Verschiedenen“ fand eine Arbeitsgruppe statt. In der Diskussion dieser Arbeitsgruppe ging es darum, wie Kirche so gestalten werden kann, dass sich Menschen mit unterschiedlichen Vorstellungen begegnen können. Das Ausgangsbild dafür stammt aus dem Johannes Evangelium: „Gottes Haus hat viele Wohnungen.“
Eine Kirche …
muss offen sein für Menschen, die sich engagieren wollen.
muss so gestaltet sein, dass klar ist, warum ich mich hier engagieren möchte.
sollte ein Ort von Beheimatung sein.
Dies sollte durch eine Balance von Geben und Nehmen möglich sein. Dazu gehört die Frage, was ich hinein gebe und was ich davon habe. Das ist nur möglich, wenn ich das Gefühl habe, dass ich hier angenommen bin und eben nicht nur als Funktion wahrgenommen werde. So kann es abschreckend wirken, wenn das Gefühl entsteht, dass die Wohnungen alle besetzt sind. Der Fokus sollte sich auf ein offenes Haus richten, in dem die verschiedenen Ziele und Taten miteinander in Verbindung gebracht werden. Diskutieren müssen alle Bewohner*innen des Hauses Kirche. Zusammengehalten werden alle Beteiligten von der Grundthese: „Das hat alles mit Gott zu tun.“
Zum Thema „Qualität – Professionalität – Weiterbildung – Standards“ fanden zwei Arbeitsgruppen statt.
In der ersten Arbeitsgruppe wurde zunächst festgestellt: Das Ehrenamt sowie die Fort- und Weiterbildung von Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, hat Verfassungsrang (Artikel 15 Absatz 3 Verfassung Nordkirche)! Dabei gilt es zwei Blickrichtungen vorzunehmen: zum einen von der Kirche, zum anderen vom Menschen her, die sich in ihr ehrenamtlich engagieren oder engagieren wollen. Wichtigster Grundsatz ist dabei die Aufgabenorientierung. Was braucht es und was bringen die Menschen mit? Wo sind sie am besten eingesetzt?
Daraus folgt, dass es Ehrenamtsmanagement und Ehrenamtskoordination geben muss. Wichtig ist es, das Ehrenamt gut zu begleiten, und das heißt: Es braucht eine Sensibilität im Hinblick auf die Möglichkeiten und Grenzen derer, die sich ehrenamtlich engagieren. Es gibt Qualitäts- und Qualifikationsansprüche ans Ehrenamt. Und genauso gibt es Qualitäts- und Qualifikationsansprüche aus dem Ehrenamt und im Ehrenamt. Ein Wachsen der Person im Ehrenamt soll ermöglicht werden, beispielsweise durch Aus- und Fortbildungen.
Die zweite Arbeitsgruppe stellte zunächst fest, dass es bereits verschiedene Standards für die Arbeit von Ehrenamtlichen auf landeskirchlicher Ebene gibt. In der Diskussion wurde deutlich, vor allem über diese Standards muss es eine kontinuierliche Kommunikation geben, um immer wieder daran zu erinnern, dass es sie gibt und zur Selbstvergewisserung: „Das haben wir gut gemacht! Wir haben diese Standards erfüllt.“ Zwei der Handlungsempfehlungen aus dem Netzwerkprozess hebt die Arbeitsgruppe hervor:
In der Begleitung Freiwilliger und Ehrenamtlicher und des professionellen Miteinanders von Haupt- und Ehrenamtlichen soll das regelmäßige Gespräch über Qualität, Kompetenzen und notwendige bzw. wünschenswerte Fortbildungen verpflichtend sein. Dafür soll es auf Kirchenkreisebene eine Stelle geben.
Es ist sicherzustellen, dass Ehrenamtskoordination als Teil der Ausbildung kirchlicher Mitarbeitender aufgenommen wird. Hier wird unterstrichen, dass das professionelle Miteinander von Haupt- und Ehrenamtlichen wichtig ist.
Zum Thema „Zukunftsfähige Leitung im Ehrenamt“ fanden ebenfalls zwei Arbeitsgruppen statt. In der ersten Arbeitsgruppe stand die Frage „Wie können Ehrenamtliche qualifiziert werden?“ im Fokus. Die Diskussion ging hin und her zwischen Verpflichtung und Angebot. Letztlich einigte sich die Gruppe darauf, „Fortbildung“ als ein Angebot anzusehen. Es wurde empfohlen, in einem ersten Schritt Hauptamtliche während der Ausbildung, aber später auch berufsbegleitend zu qualifizieren, damit sie entsprechende Qualifizierungen für die Ehrenamtlichen wahrnehmen können. Wichtig war der Gruppe zudem, die Weiterbildung für Ehrenamtliche als den Lohn für ihre Zeit anzusehen.
Darüber hinaus soll vermehrt die Möglichkeit geschaffen werden, Ämter für eine kürzere Zeit wahrnehmen zu können. Zu dieser Kultur einer projektbezogenen Arbeit gehören auch andere Fragen: „Wie schaffen wir eine Art Verabschiedungskultur für Personen, die aus Ehrenämtern ausscheiden?“ „Können Engagierte, die aus einem Gremium ausscheiden, Patenschaften für ihre Nachfolger*innen übernehmen?“
Eine weitere Forderung der Arbeitsgruppe lautet, ehrenamtlich Engagierten stärker die Angebote der Dienste und Werke zu vermitteln. Zusätzlich soll es Ehrenamtskoordinator*innen geben, die die Stärken der Ehrenamtlichen kennen und fördern können.
In der zweiten Arbeitsgruppe zum Thema wurden drei Kategorien erarbeitet:
Individuum im Ehrenamt. Verschiedene Punkte wurden dem zugeordnet, z. B. ein Lob. Es ist schön, wenn man als Individuum im Tandem aus Haupt- und Ehrenamt gemeinsam arbeiten kann. Umso dramatischer wird es, wenn es beispielsweise durch eine Vakanz zu Überforderungen oder Einsamkeitstendenzen bei Ehrenamtlichen kommt. Ein wichtiges Thema ist hier Anerkennung und Lob. Ebenfalls ist dabei zu beachten, dass das Individuum für sich selbst den Bedarf klärt – insbesondere den organisatorischen. Und dazu gehört eben auch ein ganz primitives Prinzip – das „Lustprinzip“. What’s in for me, lautet hier eine Frage: Was ist für mich drin?
Leitung braucht Unterstützung, konkret und individuell, passgenau für die jeweilige Person. Sie muss eingefordert und gegeben werden. Dazu könnte beispielsweise eine Supervision gehören.
Ferner geht es dabei darum, das Leitungsbild selbstkritisch zu überdenken. Ein Gremium und die leitende Person haben vieles selbst in der Hand – man ist nicht nur gegängelt durch Kirchenrecht oder sonstige Erwartungen, sondern kann Dinge einfach anders machen und dadurch Leidensdruck abbauen. Dazu gehört, dass dem Thema „Ehrenamt auf Zeit“ offener begegnet wird, auch mit Blick auf „Leitung auf Zeit“. Es gilt offen zu sein für Neues, ohne diese Offenheit als Abstieg oder Kulturverlust zu empfinden.
Ein wichtiges Thema für Menschen, die neu in Gremien sind, ist die Überforderung zu Beginn ihrer Arbeit. Das betrifft unter anderem bereits die nächste Landessynode. Da müssen sich die neuen Mitglieder gleich bei der ersten Tagung mit Wahlen in Gremien auseinandersetzen, von denen sie vorher nie geahnt haben, dass es sie geben könnte – und von denen sie auch nicht wissen, was man da wohl tut. Dann gibt es aber alte Häsinnen und Hasen, die ganz genau wissen, wo es besonders interessant und wo es immer langweilig ist. Die Neuen haben dieses Wissen nicht. Lösungsvorschlag: Die Wahlen erst auf der zweiten oder späteren Tagungen ansetzen.
Mit dem Thema „Freiwilliges Engagement als (freiwillige) Arbeit – Herausforderungen und Grenzen“ befassten sich zwei Arbeitsgruppen.
Die erste Arbeitsgruppe stellte zunächst fest, dass der Name dieser Arbeitsgruppe missverständlich ist. Viele waren davon ausgegangen, dass sich die Arbeitsgruppe mit dem Thema Überforderung auseinandersetzten würden: „Wie gehen wir damit um, wenn wir eigentlich schon über unsere Kräfte hinaus ehrenamtlich tätig sind, aber gleichzeitig sehen, da ist noch so viel Arbeit, die geleistet werden muss? Wie ist es mit den Grenzen der mangelnden Wertschätzung und des Dankes?“
Der Netzwerkprozess hatte sich aber eigentlich etwas Anderes unter dieser Überschrift vorgestellt. Der interne Name dieser Arbeitsgruppe lautete dann auch „Ehrenamt und Geld“. Diskutiert wurde vor allem die Frage einer pauschalen Aufwandsentschädigung. Der Grundsatz der Arbeitsgruppe war, dass Ehrenamt unentgeltlich ist und bleiben soll. Eine Auslagenerstattung soll es selbstverständlich und zwar auf allen Ebenen geben. Schwierig ist es aber Kriterien zu entwickeln, für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten in welcher Höhe eine pauschale Entschädigung angebracht wäre. Eine solche Entschädigung darf kein Ersatz sein für Wertschätzung, Mitbestimmung, Fortbildung und Vertrauen gegenüber und für ehrenamtlich Engagierte. Bei der Einführung einer pauschalen Aufwandsentschädigung könnten viele Kirchengemeinden an ihre finanziellen Grenzen kommen. Ein weiteres Problem sei die Tatsache, dass in vielen Bereichen das Hauptamt bereits das Ehrenamt ersetzt wurde. Beispiele waren Küsterdienst und Kirchenmusik.
Auch angesichts des oben genannten Grundsatzes, dass das Ehrenamt unentgeltlich ist und bleiben soll, kann es vielleicht Fälle geben, in denen eine pauschale Aufwandsentschädigung sinnvoll ist. Deshalb wurde an die nächste Landessynode die Bitte gerichtet, Kriterien zu erarbeiten, die nicht zu Neid und Abwertung führen, die aber vielleicht aus manchen bestehenden Grauzonen herausführen. Das würde zu einem Engagementgesetz führen, das allerdings mehr umfassen sollte als die finanziellen Regelungen. Und im Hinblick auf die Tatsache, dass das Ehrenamt in Teilen das Hauptamt ersetzt, wurde der nächsten Landessynode mit auf den Weg gegeben, sinnvolle Arbeitsverhältnisse zu schaffen und darauf zu achten, dass diese auch vorgehalten werden.
Die andere Arbeitsgruppe zum Thema fordert ein Engagementförderungsgesetz oder Ehrenamtsgesetz. Dieses Gesetz soll klären und gestalten, dass die Geldflüsse, wie beispielsweise die Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung, rechtssicher, einheitlich und transparent sind. Neben der Diskussion, die ähnlich auch in der ersten Arbeitsgruppe geführt wurde, stand hier die Überlegung im Fokus, Engagementförderung müsse einer gewissen Milieuverengung entgegenwirken. Ehrenamt kostet die Einrichtung und die Ehrenamtlichen Geld, unmittelbare, aber auch mittelbare Kosten entstehen. Diese dürfen kein Hindernis für das ehrenamtliche Engagement sein.
Natürlich werden Kosten erstattet, aber das setzt voraus, dass die Kosten ausgelegt werden. Schon das kann ein Hindernis sein. Deshalb könnte man darüber nachdenken, im Wege von Pauschalisierungen Kostenvorschüsse zu gewähren. Und im Hinblick auf mittelbare Kosten könnte darüber nachgedacht werden, Ehrenamtlichen Vergünstigungen zu gewähren, beispielsweise durch eine Ehrenamtscard.
Weiter könnten Anreize gesetzt werden, beispielsweise durch Fortbildungen, wodurch die Ehrenamtlichen über ihr Engagement hinaus profitieren. Ehrenamt kostet auch die Einrichtung Geld, für die der Ehrenamtliche tätig ist. Im Hinblick darauf sollte ein mögliches Gesetz die Einrichtungen verpflichten, ein Gesamtbudget vorzusehen, aus dem das Ehrenamt dann entsprechend gefördert werden kann.
Ein Bericht von Mathias Benckert, Referent im Landeskirchenamt